ARGE DIN 14675

Aktuelle Information zur Durchführung von DIN 14675 Audits im Zusammenhang mit COVID-19:

Es gelten die Empfehlungen des IAF-Dokumentes ID3 sowie die der DAkkS vom 20.03.2020 (https://www.dakks.de/content/dakks-verabschiedet-maßnahmenpaket-vorerst-keine-vor-ort-begutachtungen-mehr). Diese Sonderregelungen gelten nur solange die Beschränkungen hinsichtlich COVID-19 existieren.

Für die Umsetzung im konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Zertifizierungsstelle.

Stand: 23.07.2020


Die Mitglieder der "ARGE DIN 14675" bilden den gemeinsamen Programmausschuss für nachstehendes Zertifizierungsprogramm. Die ARGE DIN 14675 übernimmt alle Pflichten zur Aufrechterhaltung und Pflege des Zertifizierungsprogrammes. Das Zertifizierungsprogramm ist die von der DAkkS am 14.06.2010 und vom Akkreditierungsbeirat am 07.03.2013 bestätigte Nachfolgeversion.

Die Nutzung des Zertifizierungsprogrammes ist den Zertifizierungsstellen vorbehalten, die Mitglied in der "ARGE DIN 14675" sind.

Fragen richten Sie bitte per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Mitglieder:

Häufig gestellte Fragen:

Frage: Gibt es zu den Prüfungsfragenkatalogen der ARGE Musterlösungen?
Antwort: Nein, die ARGE stellt keine Musterlösungen zur Verfügung. Der Prüfungsfragenkatalog ist so aufgebaut, dass alle Fragen mit Hilfe der Normen zu beantworten sind. Des Weiteren wird auf das Seminarangebot der Mitglieder der ARGE verwiesen.

Veröffentlichung der zertifizierten Firmen:

Zertifikate mit den zugehörigen Anlagen, welche die „verantwortliche Person“ und die Brandmeldesysteme / Sprachalarmsysteme beinhalten, können direkt bei den Fachfirmen angefordert werden. Die Zertifizierungsstelle erteilt bei Anfrage Auskunft über die Gültigkeit des Zertifikates.